Sonntag | 28. April 2024
 
Kurz notiert im Neanderland  | 

Umlage-Finanzierung der Kreisleitstelle ist rechtens

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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jetzt mehrere Klagen der Stadt Monheim gegen den Kreis Mettmann abgewiesen.

Gegenstand der Klagen waren die vom Kreis erhobene Umlage für die auf den Rettungsdienst entfallenden Kosten der Kreisleitstelle für die Jahre 2013 bis 2015 sowie die Heranziehung der Stadt Monheim zu den anteiligen Kosten der Kreisleitstelle über die allgemeine Kreisumlage in den Jahren 2018 bis 2020.

Das Verwaltungsgericht hat in allen Verfahren die Abrechnungsmaßstäbe des Kreises für die vielfältigen Leistungen der Kreisleitstelle in den Bereichen Rettungsdienst, Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz bestätigt.

In keinem der Klageverfahren hat das Verwaltungsgericht die Berufung zugelassen.

 


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