Montag | 29. April 2024
 
Kurz notiert im Neanderland  | 

Fallbearbeitung und Kontaktverfolgung: Gesundheitsamt optimiert Abläufe

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Um die Corona-Fallbearbeitung und die Kontaktverfolgung zu beschleunigen, setzt das Kreisgesundheitsamt ab sofort auf E-Mails als Kommunikationsstandard.

Wird dem Gesundheitsamt vom Labor ein positives PCR-Testergebnis gemeldet, erhält der Betroffene unverzüglich per Mail ein Informationspaket. Liegt keine E-Mail-Adresse vor, wird diese telefonisch beim Betroffenen erfragt. Das per Mail übersandte Informationspaket enthält Erläuterungen zur Quarantäne, ein Selbstmeldeformular sowie die Aufforderung zur Selbstauskunft binnen 24 Stunden. Die von der infizierten Person angegebenen engen Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts erhalten dann ggf. eine Quarantäneverfügung vom städtischen Ordnungsamt.

Bescheinigungen, weitere Anfragen sowie Angaben zu neu auftretenden Symptomen können an dienst53@kreis-mettmann.degerichtet werden. Eine weitere Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt findet bis zur Entlassung aus der Quarantäne in der Regel nicht mehr statt. Auch die Entlassung aus der Quarantäne erfolgt automatisch nach den in den Quarantänebestimmungen vorgesehenen Fristen und Bedingungen.

Alle Informationen zu den Abläufen, Melde- und Quarantänebestimmungen finden sich auch auf der Corona-Internetseite des Kreises unter www.kreis-mettmann-corona.de .


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