Freitag | 26. April 2024
 
Kurz notiert im Neanderland  | 

Arbeitsagenturen führen 2G-Regel für persönliche Gespräche ein

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Die Arbeitsagenturen bleiben auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In den Häuern gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden und Kolleginnen und Kollegen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.

Zusätzlich setzen die Arbeitsagenturen ab Donnerstag, 25. November 2021 bundesweit die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren.

Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen.

Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden am Notfallschalter möglich. 

Kundinnen und Kunden können Anliegen online erledigen

Alle Kundinnen und Kunden können auch weiterhin viele alle Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der Bundesagentur für Arbeit oder telefonisch erledigen.

Ausführliche Informationen zu den e-Services finden Sie unter folgendem Link:

https://www.arbeitsagentur.de/eservices

In den Arbeitsagenturen sind auch weiterhin Sonderrufnummern geschaltet.

Kundinnen und Kunden erreichen die Arbeitsagentur Mettmann auch unter: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/mettmann/startseite  oder unter Telefonnummer 02104 929 310.

Weitere Informationen finden Sie auf www.arbeitsagentur.de


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