Freitag | 26. April 2024
 
Neanderland  | 

„Gute Bildung darf nicht an den Finanzen scheitern“

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Ab September können Kommunen und Schulen die Mittel aus dem Digitalpakt abrufen, wie MdL Martin Sträßer informiert. Mettmann erhält zum Beispiel 1,1 Millionen Euro, Wülfrath 550.000 Euro.

Symbolbild: pixabay

Das neue Schuljahr beginnt mit einer guten Nachricht für die Schulen. Die Mittel aus dem zwischen Bund und Ländern ausgehandelten „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ werden jetzt auf die Kommunen verteilt. Ab September können Kommunen und Schulen die Mittel abrufen.

Der zuständige Landtagsabgeordnete Martin Sträßer, selbst Mitglied im Ausschuss für Schule und Bildung: „Das ist ein guter Start ins neue Schuljahr. Ich freue mich, dass die Mittel endlich fließen. Es ist höchste Zeit. Wir haben lange darauf warten müssen. Für die Städte meines Wahlkreises bedeutet es, dass Velbert gut 2,7 Millionen Euro bekommt, Mettmann gut 1,1 Millionen Euro und Wülfrath 550.800 Euro. Heiligenhaus bekommt gut 1 Millionen Euro. Und auch die freien Träger werden berücksichtigt. In Velbert erhalten sie rund eine halbe Million Euro. Die Bergische Diakonie Aprath kann mit knapp 200.000 Euro rechnen und die ‚Freie Aktive Schule‘ in Wülfrath mit etwa 125.000 Euro.“

Dass es einige Zeit gedauert hat, erklärt sich Sträßer so: „Alle politischen Ebenen sind daran beteiligt – Bund, Länder und Kommunen. Das führt zu großem Abstimmungsbedarf. Das Land hat lange mit den kommunalen Spitzenverbänden über den Verteilungsschlüssel und die Maßnahmen gesprochen, die mit den Mittel gefördert werden dürfen. Das Ergebnis musste wiederum mit dem Bund abgestimmt werden.“

Und dies sieht wie folgt aus: Die Höhe der Fördermittel bemisst sich zu 75 Prozent nach der Schülerzahl und zu 25 Prozent nach allgemeinen Maßstäben der Gemeindefinanzierung. Bei den freien Trägern ist allein die Schülerzahl ausschlaggebend. Die Zuwendung erfolgt in Form einer Projektförderung in Höhe von bis zu 90 Prozent. Der Eigenanteil der Schulträger beträgt 10 Prozent, kann aber auch aus Mitteln des Programms „Gute Schule 2020“ oder aus der vom Land zusätzlich gewährten Schulpauschale bestritten werden.

Sträßer: „Damit ermöglichen wir auch finanzschwachen Städten die notwendigen Investitionen in die Digitalisierung ihrer Schulen. Das werden nicht nur die Kämmerer gerne hören. Es ist auch ein Zeichen dafür, dass gute Bildung nicht an Finanzen scheitern darf.“

Förderfähig sind insbesondere Investitionen in die IT-Grundstruktur einer Schule (Vernetzung, WLAN, interaktive Tafeln, Displays), in digitale Arbeitsgeräte (insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung) und in schulgebundene mobile Endgeräte (insbesondere Laptops, Notebooks, Tablets). Die Mittel können auch in „Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen“ investiert werden.

Sträßer: „Der Verwendungsbereich ist bewusst sehr weit gefasst. Auch die Städte, die bereits viel investiert haben, kommen nicht zu kurz. Jetzt sind die Städte am Zug, um die Mittel einzusetzen.“

Für die Antragsstellung wird ein Online-Verfahren aufgesetzt, damit eine möglichst schnelle und unbürokratische Bearbeitung gewährleistet werden kann. Ab Mitte September sollen die Schulträger bei den zuständigen Bezirksregierungen Anträge stellen können.

Sträßer: „Die Digitalisierung ist ein wesentlicher Baustein, um unsere Schulen besser für die Zukunft aufzustellen. Sie bietet neue Chancen der Wissensvermittlung und kann Lehrkräfte auch entlasten. Wichtig wird deshalb sein, nicht nur in Geräte, sondern auch in die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte zu investieren.“


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