Samstag | 27. April 2024
 
Wülfrath  | 

Laufbahn im Stadion darf wieder genutzt werden

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Neue Coronaschutzverordnung: Stadt informiert über die wesentlichen Regelungen.

Die Laufbahn im Stadion des Lhoist Sportparks. Foto: TME

Seit Montag gilt eine aktualisierte Coronaschutzverordnung mit folgenden wesentliche Änderungen:

Paragraph 2 Kontaktbeschränkungen, Mindestabstand und Paragraph 3 Alltagsmaske, medizinische Maske:

Der Mindestabstand darf für ehrenamtliche oder kommunale Fahrdienste zu Impfzentren unterschritten werden, jedoch ist eine medizinische Maske bei der Fahrt zu tragen. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt auch ab dem 1. März für die Erbringung von Friseurdienstleistungen.

Paragraph 9 Sport:

Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung ist der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht möglich (der Freizeit- und Amateursportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbäder und ähnliche Einrichtungen ist weiterhin unzulässig).

Die Stadt Wülfrath gibt hierzu folgende Regelung für den Lhoist-Sportpark bekannt: Die Laufbahnen im Stadion dürfen ab sofort montags bis freitags in der Zeit von 16 bis 19 Uhr für den Individualsport genutzt werden. Es ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Der Zugang zur Sportanlage wird beschränkt, sodass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind. Mitarbeitende der Verwaltung werden die Einhaltung der Regeln überprüfen. Bei Nichteinhaltung werden entsprechende Bußgeldverfahren nach der Coronaschutzverordnung NRW eingeleitet.

Diese Nutzungsgenehmigung gilt ausschließlich für die Tartan-Laufbahn. Alle Sportplätze, der Multifunktionsplatz (Käfig) und die Sprunggruben bleiben gesperrt. Mannschaftssport ist nach wie vor unzulässig.

Die neue Coronaschutzverordnung ist wie immer auf der Homepage der Stadt Wülfrath zu finden www.wuelfrath.de.


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