Montag | 29. April 2024
 
Wülfrath  | 

Scheinverträge: „Zwischen die Fronten geraten“

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TME exklusiv | Der Vorwurf, Verträge zum Schein abgeschlossen zu haben, wird nicht mehr aufrecht erhalten. Die ehemaligen Geschäftsführer werden nicht belastet. An ein IT-Unternehmen muss die GWG Ersatzzahlungen in Höhe von 45.000 Euro leisten.

Zufrieden nach dem Vergleich sind die ehemaligen GWG-Geschäftsführer Ralph Mielke (r.) und Ulrich Eilebrecht (M.) mit ihren Rechtsanwälten. Foto: TME

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