Freitag | 26. April 2024
 
Wülfrath  | 

Stadt sucht mehr Helfer für die Kommunalwahl

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Das Land hat ein neues Kommunalwahlgesetz beschlossen. So gilt nicht mehr das "Verhüllungsverbot" für die Helfer im Wahllokal - sie dürfen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Symbolfoto: pixabay

Am Sonntag, 13. September, findet in der Zeit von 8 bis 18 Uhr die Kommunalwahl statt. Das Wahlamt Wülfrath sucht dafür ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Wahlleiterin wird Bürgermeisterin Dr. Claudia Panke sein. Im Ausschuss warb Ordnungsamtsleiter Sebastian Schorn für dieses Ehrenamt: „Wir suchen noch viele Menschen, die das tun wollen.“

Und es werden in diesem Jahr mehr Personen benötigt als bei den Wahlen in der Vergangenheit – Corona sein Dank! So wird die Höchstzahl der Beisitzer in den Wahllokalen auf acht Personen erhöht.

Für den Wahltag selbst sollen die Stimmbezirke von 2500 auf 5000 Einwohner vergrößert werden können. Damit sollen „die Gemeinden die Option erhalten, die Anzahl der benötigten Urnenwahlvorstände und -wahlräume bei Bedarf deutlich zu reduzieren“, wie es im Kommunalwahlgesetz heißt, das auf Antrag von CDU, SPD und FDP beschlossen wurde. Die Landtagsfraktionen rechnen bei einer andauernden Pandemie mit einem deutlich höheren Anteil an Briefwählern, wodurch die Zahl der Wahllokale auch reduziert werden könnte. Ein weiterer Aspekt: Am Wahltag könnten nicht so viele Räume wie sonst bei Wahlen üblich zur Verfügung stehen werden. Denn: Kursiert das Corona-Virus im September weiterhin, würden gegebenenfalls Altenheime und Kindergärten nicht zur Verfügung stehen, „so dass in manchen Kommunen bis zu 30 Prozent der bisherigen Wahlräume fehlen würden“, wie im Gesetz nachzulesen ist. Im Ausschuss kündigte Schorn an, dass alle Wahllokale auf ihre Tauglichkeit noch einmal untersucht werden.

Für die Wahlhelfer gilt, dass sie vom gültigen „Verhüllungsverbot“ befreit werden, damit ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden kann. In den Wahllokalen sollen die Oberflächen regelmäßig desinfiziert und Sicherheitsabstände festgelegt werden. Für die Stimmabgabe sollen eigene Kulis zum Beispiel verwendet werden. „Es ist auch möglich, dass wir portable Spuckschutz-Wände einrichten“, deutete Schorn im Ausschuss an.

Für einen fairen Wettbewerb der Wahl von Gemeinderäten, Kreistagen, Bürgermeistern und Oberbürgermeistern wird die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen um elf Tage verlängert werden. Als letzter Tag (Stichtag) für die Einreichung von Wahlvorschlägen wird der 48. Tag vor der Wahl bestimmt.

Die Zahl der erforderlichen Unterschriften von Unterstützern wird bei dieser Kommunalwahl nur 60 Prozent der sonst nötigen Anzahl betragen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich beim Wahlamt Wülfrath, Frau Pabst, Tel. 18-235, oder per Email: a.pabst@stadt.wuelfrath.de melden.

Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Bei den Vorbereitungen für den Beginn der Wahlhandlung morgens um 7.30 Uhr und zur Auszählung der Stimmen abends um 18 Uhr ist die Anwesenheit aller Wahlhelfer erforderlich.

Dieses Ehrenamt übernehmen können alle, die dazu berechtigt sind, an der Kommunalwahl teilzunehmen. Für die Tätigkeit im Wahlvorstand wird ein Erfrischungsgeld gezahlt.


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