Freitag | 26. April 2024
 
Kurz notiert in Wülfrath  | 

Vereinssport ab heute wieder in den Hallen erlaubt

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Seit heute gilt im Kreis Mettmann die Inzidenzstufe 2 der Coronaschutzverordnung. Das bedeutet, dass die Wülfrather Sporthallen unter folgenden Voraussetzungen für den Vereinssport geöffnet werden können:

In geschlossenen Räumen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit ist die Ausübung von a) kontaktfreiem Sport unter Beachtung der Vorschriften zum Mindestabstand mit Ausnahme von hochintensivem Ausdauertraining (insbesondere anaerobes Schwellentraining), b) Kontaktsport mit bis zu zwölf Personen möglich.

Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen wird unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen gestattet.

Vor dem Betreten der Sportanlage sind die Hände zu desinfizieren und der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.

Darüber hinaus ist im Freien ist die Ausübung von a) kontaktfreiem Sport ohne Personenbegrenzung, b) Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, negativem Testnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit möglich.

Die Haltbarkeitsdauer dieser Verordnung dürfte begrenzt sein. Den schon ab Montag gibt es weitere Lockerungen, die auch den Sport in den Halle betreffen. Dann fallen auch die Tests für den Kontaktsport weg. Das hat der Kreis Mettmann heute angekündigt.


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