Freitag | 26. April 2024
 
Kurz notiert in Wülfrath  | 

Grundsteuer B: Die Nachzahlung wird im Oktober erhoben

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Der Rat der Stadt Wülfrath hat wie berichtet in seiner Sitzung vom 29. Juni 2021 beschlossen, dass der Hebesatz der Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Januar 2021 von 530 v.H. auf 615 v.H. angehoben wird. Dies entspricht einer Erhöhung der Grundsteuer B um rund 16 Prozent.

Das Steueramt der Stadt Wülfrath wird die Bescheide mit der rückwirkenden Erhöhung der Grundsteuer B voraussichtlich in der letzten Augustwoche verschicken. Zu den Grundabgaben zählen die Grundsteuern sowie die Gebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Winterdienst und Niederschlagswasserentsorgung.

Die Nachzahlung für die ersten drei Quartale des Jahres 2021 wird in einer Summe am 5. Oktober 2021 erhoben.


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