Montag | 29. April 2024
 
Kurz notiert in Wülfrath  | 

Informationen zur Grundsteuerreform

Von

Im Zuge der Grundsteuerreform müssen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes, Feststellungserklärung, beim zuständigen Finanzamt einreichen. Hierzu versendet die Finanzverwaltung NRW ab Mai individuelle Informationsschreiben mit Daten, die der Finanzverwaltung vorliegen und die bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen sollen.

Fragen zur Grundsteuerreform beantworten die Mitarbeitenden des zuständigen Finanzamtes. Dazu wurde eine Hotline eingerichtet. Diese ist unter der Telefonnummer 02051/47-1959, Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr, erreichbar.

Weiterhin hat die Finanzverwaltung NRW alle Informationen zur Grundsteuerreform auf ihrer Homepage www.grundsteuer.nrw.de zusammengefasst.

Die Stadt Wülfrath wird ergänzend weitere Angaben der Finanzverwaltung NRW zum Verfahren und die Kontaktdaten des zuständigen Finanzamtes Velbert auf der städtischen Homepage www.wuelfrath.net bereitstellen.

 

 


Alle Rechte vorbehalten.

Wo kann ich diesen Artikel kommentieren?

Leider bieten wir diese Funktion nur unseren Abonnenten an. Registrieren können Sie sich hier. Sollten Sie bereits Abonnent von Taeglich.ME sein, so können Sie sich hier einloggen und diesen Artikel kommentieren.