Sonntag | 28. April 2024
 
Kurz notiert in Mettmann  | 

Hallenbad und Stadtbibliothek: Ab sofort gilt die 2G-Regel!

Von

Um den steigenden Infektions- und Hospitalisierungszahlen entgegenzuwirken, tritt ab heute eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Vor allem im Freizeitbereich gelten neue Regelungen.

Davon betroffen sind auch das städtische Hallenbad und die Stadtbibliothek. Ab sofort gilt dort die 2G-Regel, die unter anderem bedeutet, dass Besucherinnen und Besucher entweder genesen oder geimpft sein müssen. Dies wird am Eingang kontrolliert. Von der Regel ausgenommen sind Kinder bis einschließlich 15 Jahre.

Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen ein Attest vom behandelnden Arzt mitführen, das nicht älter als sechs Wochen sein darf, und müssen entweder einen Antigentest, der nicht älter als 24 Std. sein darf, oder einen PCR Test (nicht älter als 48 Std.) vorlegen.


Alle Rechte vorbehalten.

Wo kann ich diesen Artikel kommentieren?

Leider bieten wir diese Funktion nur unseren Abonnenten an. Registrieren können Sie sich hier. Sollten Sie bereits Abonnent von Taeglich.ME sein, so können Sie sich hier einloggen und diesen Artikel kommentieren.