Montag | 29. April 2024
 
Mettmann  | 

Kosten für Hauseigentümer stehen noch nicht fest

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Die Stadt kann noch nicht sagen, welche Kosten jeder Eigentümer für die Neugestaltung der Fußgängerzone zahlen muss. Der Stadt fehlt für die aufwendigen Berechnungen ein geeigneter Mitarbeiter.

RUnd 430.000 Euro der Gesamtkosten (2,1 Millionen Euro) für die Neugestaltung der Fußgängerzone sollen auf die Hauseigentümer umgelegt werden. Archivfoto: TME

 


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