Freitag | 26. April 2024
 
Kurz notiert in Mettmann  | 

Mitsprache: Forderung der Stadtschulpflegschaft wird geprüft

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Im Bürgerausschuss in dieser Woche hatte die Stadtschulpflegschaft einen Antrag gestellt, dass ihr im Ausschuss für Schule und Bildung, in dem sie als beratendes Mitglied vertreten ist, ein Anfrage- und / oder Antragsrecht eingeräumt wird. Ein vergleichbarer Sachverhalt in jüngster Zeit wurde von der Verwaltung kritisch gesehen.

Eine Entscheidung hierüber wurde deshalb vor dem Hintergrund vertagt, dass die Verwaltung zunächst einmal eine weitere Stellungnahme dazu einholt.

Die Stadt wurde vom Bürgerausschuss beauftragt, vom Städte- und Gemeindebund rechtlich klären zu lassen, ob ein Anfrage- und / oder Antragsrecht kommunalverfassungsrechtlich einwandfrei gewährt werden kann und ob dies in anderen Kommunen praktiziert wird. Die Antragsteller hatten wiederholt darauf hingewiesen, dass diese Berechtigung zu Anträgen in anderen Räten erlaubt seien.

Sollte das der Fall sein, müsste dies auch für andere beratende Mitglieder in anderen Fachausschüssen gelten, so der Tenor. Die Verwaltung soll dazu in einem der nächsten Ausschüsse für Verwaltung und Digitalisierung berichten.


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