Samstag | 27. April 2024
 
Kurz notiert in Mettmann  | 

Nur noch Lebensmittel auf Wochenmarkt

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Auch weiterhin können trotz der Ausbreitung des Coronavirus Wochenmärkte durchgeführt werden. Allerdings dürfen laut einer neuen Rechtsverordnung des Landes NRW auf den Wochenmärkten nur noch Produkte des täglichen Bedarfs angeboten werden.

In der Landesverordnung heißt es dazu unter anderem: „Zulässig bleiben der Betrieb von  Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von landwirtschaftlichen Betrieben, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkten“.

Das bedeutet, dass Lebensmittel weiterhin verkauft werden dürfen, aber keine andere Produkte wie beispielsweise Uhren, Portemonnaies oder Kleidung.

Die Kunden des Wochenmarktes sind angehalten, alle möglichen Sicherheitsvorkehrungen während ihres Markbesuchs zu beachten.


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