Freitag | 26. April 2024
 
Kurz notiert in Mettmann  | 

Partygäste leisten Widerstand gegen Polizeibeamte

Von

In der Nacht zu Sonntag eskalierte eine private Feier an der Straße Am Altenbruch in Metzkausen.

Am frühen Sonntagmorgen kam es gegen 4.10 Uhr in Mettmann- Metzkausen zu einem Widerstand gegen Polizeibeamte. Die Mettmanner Polizei wurde zu einer erneuten Ruhestörung, ausgehend von einer privaten Feier in einer Werkstatthalle an der Straße „Am Altenbruch“, gerufen. Die Gäste feierten dort lautstark, so dass die Umgebung erheblich gestört wurde. Da die eingesetzten Beamten die Beteiligten bei den zwei vorangegangenen Einsätzen mehrmals zur Ruhe ermahnt hatten, drohten sie nun die Auflösung der Party an.

Im Verlauf der polizeilichen Maßnahmen verhielten sich mehrere deutlich alkoholisierte Gäste der Feier sehr aggressiv und verweigerten jegliche Kooperation. Da sich die Gäste nicht einsichtig zeigten, wurden zunächst zwei weitere Einsatzwagen zu der Örtlichkeit entsandt, um die polizeilichen Maßnahmen durchzusetzen. Als ein 23-jähriger Mettmanner schließlich mit einer glühenden Zigarette aggressiv gestikulierend auf einen Beamten zuging, wurde dieser überwältigt. Während die Beamten den Mann am Boden fixierten, versuchten weitere Gäste, den 23-Jährigen aus den Fesseln der Beamten zu befreien. Es kam u.a. zum Einsatz von Pfefferspray. Bei den Auseinandersetzungen wurden zwei Polizeibeamte und eine -beamtin leicht verletzt. Sie verblieben dienstfähig.

Ein weiblicher Partygast musste nach dem Einsatz des Reizstoffsprühgerätes mit einem Rettungswagen zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Der 23- jährige Hauptbeschuldigte, der ebenfalls erheblich alkoholisiert war (1,5 Promille) sowie ein 26- Jähriger (0,7 Promille) wurden zur Verhinderung weiterer Straftaten ins polizeiliche Gewahrsam nach Mettmann gebracht. Auf Anordnung der zuständigen Richterin ordnete sie die Maßnahme bis zur Ausnüchterung an. Gegen insgesamt vier Beschuldigte im Alter von 23, 24, 24 und 26 Jahren wurden Strafverfahren wegen u.a. Widerstandes, Beleidigung und natürlich eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen ruhestörenden Lärms eingeleitet.


Alle Rechte vorbehalten.

Wo kann ich diesen Artikel kommentieren?

Leider bieten wir diese Funktion nur unseren Abonnenten an. Registrieren können Sie sich hier. Sollten Sie bereits Abonnent von Taeglich.ME sein, so können Sie sich hier einloggen und diesen Artikel kommentieren.