Freitag | 26. April 2024
 
Mettmann  | 

Plakatierungs-Obergrenzen schlagen hohe Wellen

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Nach dem turbulenten Kommunalwahlausschuss, in dem die Verwaltung mitteilte, dass Amtsinhaber Thomas Dinkelmann bis zu 180 Plakate aufstellen bzw. -hängen darf, die Gegenkandidaten aber nur jeweils 40, meldet sich nun noch einmal die Politik zu Wort.

Noch hängen in Mettmann die Plakate nicht - hier ein Archivbild von 2015. Foto: Archiv TME

Die Entscheidung von Wahlleiter Dietrich Stang, Amtsinhaber Thomas Dinkelmann 180 Plakate für die Kommunalwahl zuzubilligen, den drei Gegenkandidaten aber nur jeweils 40, sorgt weiter für Wirbel. Nun haben sich die im Rat vertretenen Fraktionen in einer gemeinsamen Stellungnahme zu Wort gemeldet.

Darin heißt es: „180 Plakate genehmigt die Stadtverwaltung Mettmann für den Wahlkampf des amtierenden Bürgermeister Thomas Dinkelmann. Den drei Mitbewerbern gesteht die Verwaltung jeweils nur 40 Plakate zu. Das hat mit fairem Wahlkampf und Chancengleichheit nichts mehr zu tun. Abgesehen von der Frage einer grundsätzlichen Reglementierung sollten in einem demokratischen Gemeinwesen Gerechtigkeit und politischer Anstand berücksichtigt und eingehalten werden.“

Bürgermeister Dinkelmann setze sich und seine Verwaltung dem Verdacht aus, einseitig zu seinen Gunsten die Rahmenbedingungen für den Wahlkampf zu verzerren, heißt es weiter: „Das passt nicht zu dem Demokratieverständnis, dem wir uns verpflichtet fühlen und auch nicht zur Stadt Mettmann. Daneben haben wir höchste Bedenken, dass die Bürgermeisterwahl in Mettmann am 13. September durch die Verletzung grundlegender Prinzipien der Gleichbehandlung anfechtbar wird.“

Die Fraktionen bzw. Parteien prüfen daher rechtliche Schritte gegen diese Verwaltungsvorgabe und wollen auch den Landeswahlleiter über diesen Vorgang informieren.

Man habe die Befürchtung, dass der Entscheidung keine rechtskonformen Erwägungen zugrunde liegen, heißt es in der von Dr. Richard Bley (CDU), Florian Peters (SPD), Heike Ogan (Grüne), Klaus Müller (FDP), Jürgen Gutt (Piraten/Linke) und Hans Günther Kampen unterzeichneten Mitteilung: „Wir werden deshalb von unserem in der Gemeindeverfassung verbürgten Recht auf Akteneinsicht in die Verwaltungsvorgänge Gebrauch machen. Wir wollen wissen, in welcher Form der Bürgermeister oder ihm unmittelbar unterstellte Stellen in diesen Vorgang eingebunden waren. Vor allem aber verlangen wir eine sofortige Erklärung des Bürgermeisters, wie er persönlich zu dieser ihn bevorteilenden Regelung seiner Stadtverwaltung steht. Sollte er seine Amtsgeschäfte geordnet wahrnehmen, kann dies nicht an ihm vorbei entschieden worden sein. Wenn doch, wirft das ein sehr schlechtes Licht auf seine Amtsführung.“

In der Stadtverwaltung hat man sich gestern intensiv über das Thema ausgetauscht. Eine aktuelle Stellungnahme aus dem Rathaus soll es dann heute geben.


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