Samstag | 27. April 2024
 
Mettmann  | 

Keine Ampel-Neandertaler am Museum

Von

Die UWG-ME-Fraktion hatte den Antrag eingebracht, „die Verwaltung möge prüfen, ob die Möglichkeit besteht, im ganzen Neanderland – insbesondere im Bereich des Neanderthal Museums - die Fußgängerampeln mit „Neanderthalern“ auszustatten.

Foto: TME/pixelio.de/Gabi Schoenemann

Die Kreisverwaltung hat daraufhin 2019 sowohl bei den kreisangehörigen Städten als auch beim Landesbetrieb Straßen NRW als Baulastträger der Fußgängerampel am Neanderthal Museum die Bereitschaft abgefragt, von den straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben abweichende Motive in Fußgängerampeln zu genehmigen. Die Kreisverwaltung kam aufgrund der Abfrage zu dem Ergebnis, dass der Antrag der Fraktion UWGME zum damalige Zeitpunkt nicht umsetzbar war, auch weil der Mettmanner Ausschuss für Wirtschaftsförderung im März 2019 einen entsprechenden Vorschlag – im Gespräch war hier vor allem der Ampelübergang Talstraße Ecke Breite Straße – mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und eines fraktionsloses Ausschuss-Mitglieds abgelehnt hatte. Klaus Müller (FDP) hatte die Idee gar als verfrühten April-Scherz bezeichnet. Auch die anderen Städte winkten ab – obwohl die Maßnahme mit relativ kleinem Finanzaufwand (70 Euro pro Schablone, inklusive Einbau) umzusetzen gewesen wäre.

„Gegen den flächendeckenden Austausch der so genannten Streuscheiben mit dem Motiv des Neandertalers sprach sowohl die rechtliche Situation, die dies nur für einzelne Standorte zulässt, als auch die ablehnende Haltung der dem Neandertal am nächsten gelegenen Städte“, so die Kreisverwaltung. Auch der Landesbetrieb Straßen.NRW habe die Änderung der Sinnbilder an der Fußgängerampel am Neanderthal Museum abgelehnt.

Gleichwohl bot die Kreisverwaltung an, nochmals das Gespräch mit dem Landesbetrieb zu suchen – um doch noch eine Umrüstungs-Genehmigung für die Ampelanlage vor dem Neanderthal Museum zu erhalten. „Da der Landesbetrieb 2020 umstrukturiert wurde und sich in Folge dessen Zuständigkeiten grundlegend änderten, war die Kommunikation mit dem Landesbetrieb langwieriger als üblich“, erklärt Kreis-Kulturreferentin Dr. Barbara Bußkamp, warum erst im Februar eine Stellungnahme vorlag. Darin legte Straßen.NRW dar, dass er das Vorhaben mit Verweis auf einen Erlass des NRW-Verkehrsministeriums weiterhin ablehnt.

Allerdings habe der Landesbetrieb alternativ die Übernahme der Baulast für die Anlage durch einen anderen Betreiber bzw. durch einen Baulastträgerwechsel aufgezeigt, so Bußkamp. Heißt: Der Kreis würde die Ampelanlage vom Land übernehmen – mit der Folge, dass der Kreis auch für Betrieb, Wartung, Reparaturen und Verkehrssicherung verantwortlich wäre. „Der Landesbetrieb sieht diesen relativ großen Aufwand nicht allein wegen der individuellen Umgestaltung, ,sondern auch aus Gründen der durch den Kreis Mettmann wahrzunehmenden Aufgaben bzw. des anliegenden Neanderthal Museums und den damit verbundenen tatsächlichen Fußgängerverkehrsbeziehungen‘ als zweckmäßig an“, so Bußkamp.

Aus Sicht des Kreises wäre damit jedoch ein „unvertretbares Rechtsrisiko“ verbunden. Darüber hinaus hätte die Verwaltung neben den einmaligen Kosten der Übernahme (u. a. für ein gefordertes Sicherheitsgutachten über die geänderten Streuscheibe) dauerhaft die Kosten des Betriebs und des Personaleinsatzes zu tragen. Bußkamp: „Auch sind die knappen Personalressourcen im Amt für Hochund Tiefbau für prioritäre Projekte gebunden.“ Die Kreisverwaltung kommt zu dem Ergebnis, „dass die Maßnahme trotz des auf den ersten Blick relativ geringen Aufwandes für die Neugestaltung und des handwerklichen Austausches der Streuscheiben mit vertretbaren Mitteln nicht umsetzbar ist und darüber hinaus ein hohes Rechtsrisiko für den Kreis darstellen würde“.“

[/not-leve-free-user]

Alle Rechte vorbehalten.

Wo kann ich diesen Artikel kommentieren?

Leider bieten wir diese Funktion nur unseren Abonnenten an. Registrieren können Sie sich hier. Sollten Sie bereits Abonnent von Taeglich.ME sein, so können Sie sich hier einloggen und diesen Artikel kommentieren.